Tz. 56
Die Bilanz zur Ermittlung einer Überschuldung gem. § 19 InsO kann hingegen nicht § 266 HGB folgen.[161] Bei ihr geht es um die (tatsächliche) Wertermittlung mit Blick auf das vom Rechtsträger betriebene Unternehmen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen