Tz. 56

Die Bilanz zur Ermittlung einer Überschuldung gem. § 19 InsO kann hingegen nicht § 266 HGB folgen.[161] Bei ihr geht es um die (tatsächliche) Wertermittlung mit Blick auf das vom Rechtsträger betriebene Unternehmen.

[161] Förschle/Hoffmann, in: Winkeljohann u. a., Sonderbilanzen, P 83.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge