Tz. 3

Als Bilanz (von spätlateinisch bilanx, Waage) bezeichnet man eine Aufstellung von Herkunft und Verwendung des Kapitals eines Wirtschaftssubjekts, etwa des Einzelkaufmanns oder der Gesellschaft als Unternehmensträger.[3] Sie ist eine kurzgefasste und stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) in Kontenform.[4] Eine andere Betrachtungsweise stellt die Dynamik der Betriebsmittel in den Vordergrund; sie verwendet die Begriffe Mittelverwendung für die Aktivseite und Mittelherkunft für die Passivseite. Die Bilanz bildet den zentralen Bestandteil des Jahres-, des Zwischenabschlusses oder einer anderen Stichtagsanalysen eines Unternehmens. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung bildet sie den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens im Wege einer Vergangenheitsbetrachtung ab. Die Bilanz wird auf einen bestimmten Stichtag (Bilanzstichtag) erstellt. Hingegen wird die Gewinn- und Verlustrechnung für einen definierten Zeitraum erstellt. Der Zusammenhang mit Buchführung ist ein rechentechnischer: Die Bilanz stellt die aus dem Zahlenmaterial der Inventur und der Buchführung ermittelte, zusammengefasste und systematisch gegliederte Vermögensübersicht dar.[5]

 

Tz. 4

Nach dem jeweiligen Zweck lassen sich verschiedene Typen von Bilanzen unterscheiden. Neben der regulären geschäftsjährlichen Bilanz, die im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht, gibt es zunächst die Eröffnungsbilanz, die der Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes aufzustellen hat (gem. § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB). Sonderbilanzen kommen sodann für bestimmte Vorgänge im Geschäftsverlauf des Unternehmens vor, etwa als Kapitalerhöhungsbilanz, als Verschmelzungs- oder als Spaltungsbilanz.[6] Darüber hinaus gibt es für den Fall der Überschuldung die Verlustanzeigebilanz (Überschuldungstatut) und die Sanierungsbilanz, schließlich die Liquidationsbilanz.[7] Unterschieden werden sodann die Handels- und die Steuerbilanz, sowie die Einzel- und die Konzernbilanz.[8]

[3] Kussmaul, in: Ballwieser/Coenenberg/Wysocki (Hrsg.), Handwörterbuch der Rechnungslegung und Prüfung, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Stichwort "Bilanz", Sp. 375 ff.
[4] Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss, 3.
[5] Weber, in: Beck’sches Steuer- und Bilanzrechtslexikon, München, Edition 3/15, Stichwort "Bilanzen" Rn. 1.
[6] Umfassend Winkeljohann u. a., Sonderbilanzen; Veit (Hrsg.), Sonderbilanzen, Herne 2004.
[7] Dazu etwa IDW, WP-Hdb. II, Abschnitte B Sonderprüfungen, C Gründungsprüfung, D und E Umwandlung, F Sanierung, L Insolvenzrecht und O Due Diligence.
[8] Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss, 4 f.; Winnefeld, Bilanz-Hdb., Einf. 11.

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