Tz. 74

Auch für die GmbH finden sich im GmbHG ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften Bestimmungen zur Rechnungslegung,[112] so in § 41 GmbHG die Buchführungspflicht der Geschäftsführer, in § 42 GmbHG spezifische Bestimmungen zur Bilanz und in § 42a GmbHG eine Vorschrift über die Vorlage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ferner regelt § 71 GmbHG die Eröffnungsbilanz im Fall der Liquidation.

 

Tz. 75

Für die Kapitalgesellschaft & Co., also besonders für die GmbH & Co. KG, hat der Gesetzgeber in § 264a HGB eine eigene Regelung geschaffen, mit der die besonderen Vorschriften zur Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften auf die GmbH & Co. KG erstreckt werden.

[112] Kommentierungen bei ADS, Teilband 4, 829 ff.; Langenmayr, in: Bonner, HdR, Band 3; Bohl/Schamburg-Dickstein, in: Küting/Weber, HdR, Band 4.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge