Tz. 274

Auf europäischer Ebene wurde in Reaktion auf die Finanzkrise und zur Herstellung eines einheitlichen europäischen Enforcement der Europäische Rat für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) zur Risikoeinschätzung der Finanzmarktstabilität und der Auswirkungen auf das gesamte Finanzsystem eingerichtet (Makroaufsicht). Zugleich wurde ein europäisches Finanzaufsichtssystem zur Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute (European System of Financial Supervisors, ESFS) installiert (Mikroaufsicht). Parallel wurden die bestehenden europäischen Ausschüsse der Finanzmarktaufsicht zu drei eigenständigen Behörden erhoben, die Europäische Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA), die Europäische Versicherungs- und Pensionsaufsichtsbehörde (European Insurance and Occupational Pensions Authiority, EIOPA) sowie die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA). Die ESMA ist Nachfolgerin des Committee of European Securities Regulators (CESR) und fungiert mit ergänzenden Kompetenzen ausgestattet als europäische Wertpapieraufsichtsbehörde. Sie ist unter anderem ermächtigt, rechtsverbindliche technische Standards zu entwickeln, die einheitliche Anwendung des europä­ischen Rechts seitens der nationalen Behörden sicherzustellen, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Behörden zu schlichten, marktgefährdende Finanzprodukte zu verbieten und im Krisenfall besondere Befugnisse zur Sicherung der Finanzmarktstabilität auszuüben.[359]

[359] Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss, 994 f.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge