Tz. 187
Der Grundsatz der Anknüpfung an den Ort der Niederlassung gilt auch für die Bestimmung der maßgeblichen Publizitäts- bzw. Offenlegungspflichten.[270]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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