[Paragraf 15 gestrichen ab 1.1.2018:][1]
[Paragraf 15 anzuwenden bis 30.12.2018:] Bei Konzernabschlüssen werden die Paragraphen 16-23 und die Paragraphen A34-A52 des Anhangs A auf Konzernebene angewandt. Ein Unternehmen konsolidiert folglich zuerst alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 [2]und wendet auf die daraus resultierende Unternehmensgruppe dann die Paragraphen 16-23 und die Paragraphen A34-A52 des Anhangs A an.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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