Ein immaterieller Vermögenswert ist dann anzusetzen, aber nur dann, wenn
(a) |
es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird; und |
(b) |
die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts verlässlich bewertet werden können. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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