Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn
(a) |
einem Unternehmen aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist; |
(b) |
der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist; und |
(c) |
eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. |
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, ist keine Rückstellung anzusetzen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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