Die folgenden Begriffe werden in diesem Standard mit der angegebenen Bedeutung verwendet:

Ein Konzernabschluss ist der Abschluss einer Unternehmensgruppe, in dem die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Cashflows des Mutterunternehmens und all seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als handle es sich bei ihnen um ein einziges Unternehmen.

[Absatz anzuwenden ab 1.1.2016:][1] Einzelabschlüsse sind die von einem Unternehmen aufgestellten Abschlüsse, bei denen das Unternehmen vorbehaltlich der Anforderungen dieses Standards wählen kann, ob es seine Anteile an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen zu Anschaffungskosten, nach IFRS 9 Finanzinstrumente, oder nach der in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen beschriebenen Equity-Methode bilanziert.

[Absatz anzuwenden bis 30.12.2016:] Einzelabschlüsse sind die von einem Mutterunternehmen (d. h. einem Anteilseigner mit Beherrschung über ein Tochterunternehmen) oder einem Anteilseigner mit gemeinschaftlicher Führung über ein Beteiligungsunternehmen oder einem maßgeblichen Einfluss darüber aufgestellten Abschlüsse, in denen die Anteile zu Anschaffungskosten oder gemäß IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) 2015/2441. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnenden Geschäftsjahres. Jeder Verweis auf IFRS 9 sollte als Verweis auf IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung verstanden werden.

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