Wenn das berichtende Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen den Grad der Detailliertheit der in Paragraph 26 Buchstabe b vorgeschriebenen Angaben bestimmt, trägt es der Nähe der Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie anderen für die Bestimmung der Signifikanz des Geschäftsvorfalls Rechnung, d.h., ob dieser
a) |
von seinem Umfang her signifikant ist |
b) |
zu marktunüblichen Bedingungen stattgefunden hat |
c) |
außerhalb des regulären Tagesgeschäfts anzusiedeln ist, wie der Kauf oder Verkauf von Unternehmen |
d) |
Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden gemeldet wird |
e) |
der oberen Führungsebene gemeldet wird |
f) |
von den Anteilseignern genehmigt werden muss. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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