Wenn das berichtende Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen den Grad der Detailliertheit der in Paragraph 26 Buchstabe b vorgeschriebenen Angaben bestimmt, trägt es der Nähe der Beziehung zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie anderen für die Bestimmung der Signifikanz des Geschäftsvorfalls Rechnung, d.h., ob dieser

 

a)

von seinem Umfang her signifikant ist

 

b)

zu marktunüblichen Bedingungen stattgefunden hat

 

c)

außerhalb des regulären Tagesgeschäfts anzusiedeln ist, wie der Kauf oder Verkauf von Unternehmen

 

d)

Regulierungs- oder Aufsichtsbehörden gemeldet wird

 

e)

der oberen Führungsebene gemeldet wird

 

f)

von den Anteilseignern genehmigt werden muss.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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