Es folgen Beispiele von Geschäftsvorfällen, die anzugeben sind, wenn sie mit nahestehenden Unternehmen oder Personen abgewickelt werden:

 

a)

Käufe oder Verkäufe (fertiger oder unfertiger) Güter

 

b)

Käufe oder Verkäufe von Grundstücken, Bauten und anderen Vermögenswerten

 

c)

geleistete oder bezogene Dienstleistungen

 

d)

Leasingverhältnisse

 

e)

Dienstleistungstransfers im Bereich Forschung und EntwicklungDE

 

f)

Transfers aufgrund von Lizenzvereinbarungen

 

g)

Transfers im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Darlehen und Kapitaleinlagen in Form von Bar- oder Sacheinlagen)

 

h)

Gewährung von Bürgschaften oder Sicherheiten

 

i)

Verpflichtungen, bei künftigem Eintritt oder Ausbleiben eines bestimmten Ereignisses etwas Bestimmtes zu tun, worunter auch (erfasste und nicht erfasste) erfüllungsbedürftige Verträge[1] fallen und

 

j)

die Erfüllung von Verbindlichkeiten für Rechnung des Unternehmens oder durch das Unternehmen für Rechnung dieses nahestehenden Unternehmens/dieser nahestehenden Person

[1] In IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen werden erfüllungsbedürftige Verträge definiert als Verträge, bei denen beide Parteien ihre Verpflichtungen in keiner Weise oder teilweise zu gleichen Teilen erfüllt haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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