Die in Paragraph 18 vorgeschriebenen Angaben sind für jede der folgenden Kategorien gesondert vorzulegen:
a) |
das Mutterunternehmen[1] |
c) |
Tochterunternehmen[3] |
d) |
assoziierte Unternehmen |
e) |
Gemeinschaftsunternehmen, bei denen das Unternehmen ein Partnerunternehmen ist |
f) |
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen des Unternehmens oder dessen Mutterunternehmens und |
g) |
sonstige nahestehende Unternehmen und Personen |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
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