Die in Paragraph 18 vorgeschriebenen Angaben sind für jede der folgenden Kategorien gesondert vorzulegen:

 

a)

das Mutterunternehmen[1]

 

b)

[Buchstabe b) anzuwenden ab 1.1.2014:][2] Unternehmen, unter deren gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss das Unternehmen steht;

[Buchstabe b) anzuwenden bis 30.12.2014:] Unternehmen, die an der gemeinschaftlichen Führung des Unternehmens beteiligt sind, oder maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen haben

 

c)

Tochterunternehmen[3]

 

d)

assoziierte Unternehmen

 

e)

Gemeinschaftsunternehmen, bei denen das Unternehmen ein Partnerunternehmen ist

 

f)

Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen des Unternehmens oder dessen Mutterunternehmens und

 

g)

sonstige nahestehende Unternehmen und Personen

[1] ";" eingefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1254/2012.
[2] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1254/2012.
[3] ";" eingefügt durch Verordnung (EU) Nr. 1254/2012.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge