Hat es bei einem Unternehmen in den Zeiträumen, auf die sich die Abschlüsse beziehen, Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gegeben, so hat es anzugeben, welcher Art seine Beziehung zu dem nahestehenden Unternehmen / der nahestehenden Person ist, und die Abschlussadressaten über diejenigen Geschäftsvorfälle und ausstehenden Salden (einschließlich Verpflichtungen) zu informieren, die diese benötigen, um die möglichen Auswirkungen dieser Beziehung auf den Abschluss nachzuvollziehen. Diese Angabepflichten bestehen zusätzlich zu den in Paragraph 17 genannten Pflichten. Diese Angaben müssen zumindest Folgendes umfassen:

 

a)

die Höhe der Geschäftsvorfälle

 

b)

die Höhe der ausstehenden Salden, einschließlich Verpflichtungen, und

i)

deren Bedingungen und Konditionen - u.a., ob eine Besicherung besteht - sowie die Art der Leistungserfüllung und

ii)

Einzelheiten gewährter oder erhaltener Garantien

 

c)

Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen im Zusammenhang mit ausstehenden Salden und

 

d)

den während der Periode erfassten Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen

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