Die Bilanzierung leistungsorientierter Pläne durch ein Unternehmen umfasst folgende Schritte:
(b) |
Die Bestimmung der Höhe der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) als Betrag des gemäß (a) bestimmten Fehlbetrags bzw. der Vermögensüberdeckung. Dieser wird um die Auswirkungen einer Begrenzung des Nettovermögenswerts aus leistungsorientierten Versorgungsplänen auf die Vermögensobergrenze berichtigt. |
(c) |
Die Bestimmung der folgenden, ergebniswirksam anzusetzenden Beträge:
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(d) |
Die Bestimmung der Neubewertungen der Nettoschuld (Vermögenswert) aus einem leistungsorientierten Versorgungsplan. Diese sind unter "Sonstiges Ergebnis" anzusetzen und setzen sich zusammen aus:
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Wenn ein Unternehmen mehr als einen leistungsorientierten Versorgungsplan hat, sind diese Verfahren auf jeden wesentlichen Plan gesondert anzuwenden.
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