Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch für alle abzugsfähigen temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und assoziierten Unternehmen sowie Anteilen an

[Anzuwenden ab 1.1.2014:][1] Gemeinsame Vereinbarung(en)

[Anzuwenden bis 30.12.2014:] Gemeinschaftsunternehmen

ausschließlich in dem Umfang zu bilanzieren, in dem es wahrscheinlich ist,

 

(a)

dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit auflösen wird; und

 

(b)

dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann.

[1] Geändert durch Verordnung (EU) Nr. 1254/2012.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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