Mit der im Januar 2016 veröffentlichten Änderung des IAS 7 Angabeninitiative wurden die Paragraphen 44A-44D eingefügt. Diese Änderungen sind erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wenn das Unternehmen diese Änderungen erstmals anwendet, so ist es nicht verpflichtet, vergleichende Angaben zu früheren Perioden zu machen.

[1] Hinzugefügt durch Verordnung (EU) 2017/1990. Anzuwenden spätestens mit Beginn des ersten am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnenden Geschäftsjahres.

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