In der Bilanz sind zumindest nachfolgende Posten darzustellen:
(a) |
Sachanlagen; |
(b) |
als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien; |
(c) |
immaterielle Vermögenswerte; |
(d) |
finanzielle Vermögenswerte (ohne die Beträge, die unter (e), (h) und (i) ausgewiesen werden); |
da)[1] |
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich des IFRS 17, die Vermögenswerte sind, aufgegliedert wie durch Paragraph 78 des IFRS 17 gefordert; |
(e) |
nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen; |
(f) |
[Buchstabe (f) anzuwenden ab 1.1.2016:][2] biologische Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft; [Buchstabe (f) anzuwenden bis 30.12.2016:] biologische Vermögenswerte; |
(g) |
Vorräte; |
(h) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen; |
(i) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente; |
(j) |
die Summe der Vermögenswerte, die gemäß IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, und der Vermögenswerte, die zu einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe gehören; |
(k) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten; |
(l) |
Rückstellungen; |
(m) |
finanzielle Verbindlichkeiten (ohne die Beträge, die unter (k) und (l) ausgewiesen werden); |
ma)[3] |
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich des IFRS 17, die Verbindlichkeiten sind, aufgegliedert wie durch Paragraph 78 des IFRS 17 gefordert; |
(n) |
Steuerschulden und -erstattungsansprüche gemäß IAS 12 Ertragsteuern; |
(o) |
latente Steueransprüche und -schulden gemäß IAS 12; |
(p) |
die Schulden, die den Veräußerungsgruppen zugeordnet sind, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden; |
(q) |
[Anzuwenden ab 15.6.2009:][4] nicht beherrschende Anteile, [Anzuwenden bis 14.6.2009:] Minderheitsanteile, die im Eigenkapital dargestellt werden; sowie |
(r) |
gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind. |
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