Für die deutsche Bilanzierungspraxis ist ein neues Bilanzrecht in Kraft getreten, nachdem durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz gleichzeitig die 4., die 7. und die 8. EG-Richtlinie in deutsches Recht überführt wurden. Soweit die Vorschriften für den Einzelabschluß betroffen sind, müssen die neuen Regelungen auf alle Jahresabschlüsse solcher Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31. 12. 1986 beginnen. Spätestens mit diesem Zeitpunkt werden die Offenlegungs- und Prüfungspflichten erheblich erweitert. Darüber hinaus wird die deutsche Bilanzierungspraxis mit teilweise vollkommen neuen Bilanzierungsvorschriften konfrontiert. Dieser Einschnitt ist bedeutend gravierender als jene Umstellung, wie sie sich mit der Änderung des AktG in 1965 darstellte.

Die geänderte Rechtslage macht eine umfassende und alle Gesichtspunkte berührende Kommentierung der Vorschriften des neuen Bilanzrechts notwendig. Diese schwierige Aufgabe hat sich ein Autorenteam gestellt, das sich aus anerkannten Vertretern der Bilanzierungspraxis, des Hochschulbereichs, des Prüfungswesens und aus Bundesministerien zusammensetzt. Erstmalig sind somit die verschiedensten Gruppen an der Kommentierung der Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften beteiligt worden, so daß nicht einseitige Interessenlagen dominieren. Darüber hinaus wurde auf diese Weise die Grundlage geschaffen, erarbeitete Lösungsvorschläge im direkten Meinungsaustausch zu diskutieren, wobei das Spektrum von der theoretischen Diskussion anstehender Bilanzierungsfragen bis hin zur praktischen Durchführbarkeit aufgezeigter Lösungswege reichte. Und schließlich bietet ein so heterogen zusammengesetztes Autorenteam die besten Voraussetzungen, einen wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu leisten.

Das Handbuch setzt sich aus drei Kapiteln zusammen. Im ersten Kapitel werden Grundlagen des neuen Bilanzrechts erörtert. Die Fragen reichen von der Entwicklung des Europäischen Bilanzrechts über Fragen des Bilanzsteuerrechts, der Bilanzpolitik und Bilanzanalyse bis hin zur Aussagefähigkeit des neuen Jahresabschlusses.

Das zweite Kapitel behandelt allgemeine Bilanzierungsfragen und setzt sich z. B. mit der ­bilanziellen Behandlung von Miet-, Pacht- und Leasing-, Treuhand- und Factoringverhältnissen sowie der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften auseinander.

Eindeutiger Schwerpunkt des Handbuchs ist die Kommentierung der neuen Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften. Die Gliederung folgt streng dem Aufbau des HGB und behandelt zunächst die Rechnungslegungsvorschriften, die für alle bilanzierenden Kaufleute gelten. Sodann werden die strengeren Vorschriften für Kapitalgesellschaften kommentiert, und schließlich erläutert das Handbuch auch die im AktG, GmbHG und PublG enthaltenen Bilanzierungsvorschriften sowie die insbesondere für die praktische Arbeit wichtigen Übergangsvorschriften. Indem auch auf die Kommentierung ausgewählter Vorschriften des AktG, GmbHG und PublG eingegangen wurde, ließen sich einige wenige Doppelkommentierungen nicht vermeiden.

Den vielen Vorteilen eines so großen und heterogenen Autorenteams standen die Gefahren einer mangelnden materiellen und formellen Abstimmung gegenüber. Die Herausgeber haben sich soweit wie möglich mit Hilfe der Autoren und des Redaktionsstabs um eine intensive Abstimmung bemüht. Da aber immer wieder der Wunsch geäußert wurde, bereits bei der erstmaligen Anwendung des neuen Bilanzrechts auf das Handbuch zurückgreifen zu können, ist bewußt darauf verzichtet worden, auch die letzten formalen Unebenheiten zu glätten.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Personen bedanken, die dazu beigetragen haben, ein derartig umfangreiches Handbuch in einer so kurzen Zeit zu erstellen. Dank gilt besonders allen Autoren, die mit ihrer Fachkompetenz die Grundlage dieses Handbuchs schufen. Dies ist um so höher zu bewerten, als trotz der beruflichen Belastung aller Beteiligten eine äußerst knappe Terminplanung vorgegeben war. Dank gilt weiterhin Herrn Diplom-Ökonom Bernd Haeger und Herrn Diplom-Kaufmann Manfred Jutz für die mit erheblichem Aufwand verbundene Redaktion des Handbuchs. Ferner gilt unser Dank Frau Karla Hagner für die umfangreichen Arbeiten, die sie für die Fertigstellung des Kommentars zu leisten hatte.

Unsere Aufgabe ist mehr als erfüllt, wenn sich dieses Handbuch als eine Hilfe bei der täglichen Arbeit mit dem neuen Bilanzrecht erweist. Dabei ist zu wünschen, daß das Handbuch Anlaß zur Auseinandersetzung mit theoretischen Bilanzfragen im Hochschulbereich bis hin zur Lösung anstehender Probleme in der Bilanzierungs- und Prüfungspraxis bietet.

Saarbrücken und Hamburg, im August 1986

Karlheinz Küting      Claus-Peter Weber

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