Rn. 153

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Ein eingebettetes Derivat ist eine derivative Komponente eines sog. strukturierten Vertrags (hybrid contract), der auch einen Basisvertrag beinhaltet. Dies führt dazu, dass sich ein Teil der Zahlungsströme des kombinierten Vertrags wie die Zahlungsströme eines freistehenden Derivate-Kontrakts verändern (vgl. IFRS 9.4.3.1; IFRS 9.BC4.83; IDW RS HFA 48 (2017), Rn. 232).

Bei hybriden Verträgen, deren Basisvertrag einen finanziellen Vermögenswert darstellt, sind die Vorschriften zur Untersuchung des Geschäftsmodells und der vertraglichen Zahlungsströme (vgl. IFRS 9.4.1.1ff.) auf den gesamten hybriden Vertrag anzuwenden (vgl. IFRS 9.4.3.2).

Für solche finanziellen Vermögenswerte ist folglich zu untersuchen, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kap.-Betrag darstellen (vgl. IFRS 9.B4.1.7). Der Kap.-Betrag ist der Fair Value des finanziellen Vermögenswerts bei erstmaligem Ansatz. Die Zinsen stellen das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kap.-Betrag verbunden ist, und für andere grundlegende Risiken und Kosten des Kreditgeschäfts sowie eine Gewinnmarge dar (vgl. IFRS 9.4.1.3). Wenn also derivative Komponenten in solchen hybriden Verträgen enthalten sind, ist zu überprüfen, ob sich diese schädlich auf das Zahlungsstromkriterium auswirken. Wenn finanzielle Vermögenswerte z. B. als Eigenschaft der vertraglichen Zahlungsströme eine Hebelwirkung haben, die die Variabilität der vertraglichen Zahlungsströme verstärkt, weisen diese dadurch nicht die wirtschaftlichen Merkmale von Zinsen auf. Somit können solche Verträge weder zu fortgeführten AK noch erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (fair value) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) bewertet werden (vgl. IFRS 9.B4.1.9). Sollten folglich die o. g. Voraussetzungen für den hybriden Vertrag nicht bejaht werden können, ist das gesamte Instrument erfolgswirksam zum Fair Value zu bilanzieren. Eine noch unter IAS 39 unter bestimmten Voraussetzungen vorzunehmende Abspaltung des eingebetteten Derivats ist für finanzielle Vermögenswerte nicht mehr vorgesehen (vgl. IFRS 9. BC4.83).

Im Gegensatz zu finanziellen Vermögenswerten ist für eingebettete Derivate in finanziellen Verbindlichkeiten als Basisvertrag das eingebettete Derivat vom Basisvertrag zu trennen und ausschließlich in diesem Fall nach Maßgabe von IFRS 9 als separates Derivat zu bilanzieren, wenn

(1) die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind (vgl. IFRS 9.B4.3.5 und B4.3.8),
(2) ein eigenständiges Instrument mit gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und
(3) der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (fair value) bewertet wird. Dies bedeutet, dass ein in eine erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Verbindlichkeit eingebettetes Derivat nicht getrennt wird (vgl. IFRS 9.4.3.3; zur Unterscheidung zwischen zu trennenden und nicht zu trennenden eingebetteten Derivaten vgl. IFRS 9.B4.3.1ff.). Ist ein eingebettetes Derivat getrennt von seinem Basisvertrag, also der Verbindlichkeit, zu erfassen, eine gesonderte Bewertung des eingebetteten Derivats aber weder bei Erwerb noch an den folgenden Abschlussstichtagen möglich, ist der gesamte hybride Vertrag als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet zu designieren (vgl. IFRS 9.4.3.6).

Es wird demnach grds. danach unterschieden, ob es sich bei dem zugehörigen Basisvertrag um einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit handelt. Für die Bilanzierung nach HGB ist nach IDW RS HFA 22 (2015) die Abspaltung von eingebetteten Derivaten unabhängig von dieser Eigenschaft des Basisvertrags zu untersuchen (vgl. HdR-E, Kap 7, Rn. 82ff.). Allein durch diese Tatsache ergeben sich wesentliche Abweichungen in der Darstellung im Abschluss nach HGB und IFRS.

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