Rn. 34
Stand: EL 17 – ET: 10/2013
Ein Anh. i. S. d. §§ 284 ff., der bei KapG Teil des JA ist (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1), ist von Gesetzes wegen für PersG, mit Ausnahme für die KapG & Co. (vgl. § 264a), nicht vorgesehen. Auch die Kleinst-KapG & Co. (vgl. § 267a) ist von der Aufstellung eines Anh. befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 5). Allerdings können gesellschaftsvertragliche Regelungen bestehen, welche die Anwendung der für KapG geltenden Vorschriften sinngem. fordern.
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