Rn. 23

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf das Rechnungswesen des Factoring-Kunden gelten i. d. R. für alle Arten des Factoring. Sie orientieren sich am echten Factoring, bei dem der Factor alle drei typischen (Kern-)Funktionen übernimmt. Besonderheiten, die sich für einzelne Factoring-Arten ergeben, z. B. beim Fälligkeits-Factoring, werden gesondert dargestellt.

1. Organisatorische Aspekte

 

Rn. 24

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

I.R.d. Factoring-Verhältnisses kauft der Factor bestimmte Leistungsforderungen des Factoring-Kunden an. Sofern das offene Verfahren gewählt wird, werden die Debitoren des Factoring-Kunden über die Zusammenarbeit mit dem Factor informiert. Alle Fragen hinsichtlich Kontenabstimmung, Saldenbestätigungen etc. werden vom Factor bearbeitet, sofern er die Debitorenbuchhaltung für den Factoring-Kunden führt. Sonstige Fragen – z. B. bezüglich Bestellungen, Produkten, Konditionen, Service etc. – regelt der Abnehmer unver­ändert direkt mit dem Factoring-Kunden als seinem Lieferanten.

a) Abnehmerlimit

 

Rn. 25

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Der Factor kauft die ihm angebotenen Leistungsforderungen nur im Rahmen vertraglich festgelegter, individueller Abnehmerlimits sowie eines max. Gesamtobligos für sämtliche im Factoring geführten Konten an. Die spezifischen Abnehmerlimits erfüllen eine wichtige Funktion sowohl für den Delkredereschutz als auch für die Bevorschussung der Forderungen. I.A. verpflichtet sich der Factor, alle während der Gültigkeit eines Limits durch den Factoring-Kunden realisierten Leistungsforderungen anzukaufen, wenn insbesondere

  • die Forderungsanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt ist,
  • ein vorab bestimmtes Zahlungsziel nicht überschritten wird und
  • sowohl das spezifische Abnehmerlimit als auch das max. Gesamtobligo eingehalten sind.

Rechnungsbeträge, die aufgrund der Überschreitung eines Abnehmerlimits zunächst nicht gedeckt sind, rücken im Fall der Zahlung vorangegangener Rechnungen in den Delkredereschutz nach und werden dann auch bevorschusst (Silo-Prinzip). Beim Inlands-Factoring (Lieferung oder Leistung an inländische Abnehmer) legt der Factor das Limit regelmäßig aufgrund eigener Kreditwürdigkeitsprüfungen selbst fest. Im Fall des Export-Factoring werden regelmäßig ausländische Korrespondenz-Institute seitens des Factors hinzugezogen. In Ausnahmefällen können Limits auch durch den Factoring-Kunden festgelegt werden (sog. Selbstentscheidungslimits).

b) Rechnungs- und Zahlungseinreichungen

 

Rn. 26

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Als Ausgangspunkt für den Ankauf einer Forderung durch den Factor hat der Factoring-Kunde diese innerhalb einer bestimmten Frist nach Rechnungsstellung anzuzeigen und die Verität der betreffenden Einzelforderung anhand entsprechender Unterlagen (Ausgangsrechnung, Versandpapiere o. Ä.) zu belegen. Der Forderungsankauf kommt dann zustande, indem der Factor eine Annahmeerklärung abgibt, welche auch konkludent in Form einer Buchung auf dem Factoring-Konto des betreffenden UN erfolgen kann. Auch wenn die Abnehmer darüber informiert wurden, dass Zahlungen nur an den Factor zu leisten sind, erfolgen in der Praxis, insbesondere in der Anfangszeit der Zusammenarbeit mit dem Factor, versehentlich auch weiterhin Zahlungen der Abnehmer an den Factoring-Kunden selbst. Diese Zahlungen sind an den Factor weiterzuleiten.

2. Buchhalterische Abbildung

 

Rn. 27

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Im Folgenden werden anhand eines Beispiels die üblichen Buchungsabläufe beim Factoring-Kunden, die mit dem Forderungsverkauf an den Factor zusammenhängen, systematisch beschrieben. Soweit nicht anders erläutert, lässt die Darstellung umsatzsteuerliche Aspekte dabei außer Acht.

a) Forderungsentstehung

 

Rn. 27a

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Der Factoring-Kunde erbringt eine Lieferung oder Leistung gegenüber einem Kunden auf Ziel. Den diesbezüglich abgerechneten (Netto-)Umsatz i. H. v. z. B. 1.000 EUR bucht der Factoring-Kunde wie folgt:

 
Debitor 1.000 an UE 1.000

b) Verkauf von Forderungen

 

Rn. 27b

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Nach Anzeige der entstandenen Leistungsforderung beim Factor und dessen Annahmeerklärung über den Ankauf der entstandenen Forderung erfolgt beim Factor eine Buchung der angekauften Forderung auf einem spezifischen Abrechnungskonto des Factoring-Kunden (sog. Factoring-Konto). Beim Factoring-Kunden selbst erfolgt dann eine Umbuchung der abgetretenen Forderung auf ein sog. Factoring-Kontokorrent:

 
Factoring-Kontokorrent 1.000 an Debitor 1.000

Das seitens des Factors geführte Abrechnungskonto beinhaltet sämtliche Beträge, über die der Factoring-Kunde verfügen kann, mithin

  • alle bevorschussten Forderungen abzgl. der Sicherungseinbehalte,
  • durch Zahlungseingang beim Factor frei werdende Sicherungseinbehalte,
  • Zahlungseingänge auf Forderungen, die vom Factor nicht bevorschusst worden sind (Fälligkeits-Factoring).

Diese Verfügbarkeit reduziert sich insbesondere um

  • die Auszahlung des Factors auf die Geschäftsbankkonten des Factoring-Kunden,
  • Forderungen, für die das Limit gestrichen worden ist,
  • Factoring-Gebühren als Entgelt für die Tätigkeit des Factors und ggf. die Delkredere­übernahme,
  • Zinsen für die Zeit von der Verfügung über das ...

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