Rn. 3
Stand: EL 35 – ET: 03/2022
§ 247 ist von allen Kaufleuten zwingend zu beachten. Gleichwohl existieren für bestimmte UN Sondervorschriften, welche die Vorgaben des § 247 Abs. 1 konkretisieren.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen