I. Grundlagen

 

Rn. 50

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Ein Swap – übersetzt: Tausch – kann in der hier betrachteten Form ganz allg. als Vereinbarung zweier Parteien bezeichnet werden, nach festgelegten Kriterien definierte Zahlungsströme auszutauschen, die auf bestimmte Zinssätze bezogen sind und teilweise auch Kap.-Zahlungen beinhalten (vgl. Bauer, ST 1987, S. 183 (183); Rieger (2016), S. 47f.; Schmidt (2014), S. 154ff.; Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 565ff.). Dies lässt sich nach der Art des Tauschgegenstands wie folgt weiter unterteilen (vgl. Büschgen, ZfB 1986, S. 301 (322, 324, 326); Deutsche Bundesbank (1987), S. 25):

(1)

I.R.e. Zinsswaps (Interest Rate Swap) vereinbaren die beiden Vertragspartner den Austausch von Zinszahlungen. Soweit Upfront-Payments vereinbart sind, gleichen diese i. d. R. im Swap vereinbarte marktabweichende Konditionen aus. Die Zinszahlungen bemessen sich beim sog. Kuponswap für den einen Vertragspartner anhand eines zu festgelegten Zahlungszeitpunkten ermittelten variablen Zinssatzes (z. B. 6-Monats-EURIBOR) auf einen bestimmten Kap.-Betrag, während der andere Vertragspartner einen festen Zinssatz auf den gleichen Kap.-Betrag zahlen muss (vgl. Schmidt (2014), S. 154ff.; Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 569ff.; Weigel et al., WPg 2007, S. 1049ff.). Werden variable Zinszahlungen auf unterschiedlicher Basis (z. B. 3, 6 oder 12 Monate) getauscht, handelt es sich um einen sog. Basisswap. Der Kapitalbetrag wird beim Zinsswap nicht getauscht.

Im Folgenden wird von Zinszahlungen gesprochen, weil trotz der nur fiktiven Kap.-Beträge die Nähe zu "richtigen" Darlehensgeschäften gegeben ist. Die so ermittelten Zahlungsbeträge werden an den einzelnen Zahlungszeitpunkten z. T. miteinander saldiert, so dass nur der Netto-Zahler eine Zahlungsverpflichtung hat (vgl. hierzu z. B. Lerbinger, WiSt 1986, S. 461 (461); Storck, Die Bank 1983, S. 459 (459)). Mit Zinsswaps kann z. B. das Zinsrisiko von Forderungen, Wertpapieren und Verbindlichkeiten gesichert werden.

(2)

Bei einem Währungsswap (Currency Swap) lassen sich drei Teile unterscheiden (vgl. Steiner/Bruns/Stöckl (2017), S. 565ff.; Lerbinger, Die Bank 1985, S. 245 (245f.); zudem Hammond (1987), S. 67; Schmidt (2014), S. 173ff.):

Im ersten Teil – der Anfangstransaktion – werden zu Vertragsbeginn Kap.-Beträge in unterschiedlicher Währung (z. B. Euro gegen US-Dollar) ausgetauscht, deren Verhältnis vom Devisenkassakurs dieses Zeitpunkts bestimmt ist. Die Anfangstransaktion kann auch unterbleiben.

Auf diese Kap.-Beträge sind im zweiten Teil – den Zinstransaktionen – der Gegenseite periodisch konstante (oder alternativ auf einem Referenzzinssatz basierende variable) Zinsen auf den erhaltenen Kap.-Betrag zu zahlen, so dass das Unternehmen z. B. Zinsen auf den erhaltenen Fremdwährungsbetrag bezahlt, während es Zinsen auf den Euro-Betrag erhält. Wegen der i. d. R. unterschiedlichen Zinsniveaus in den beteiligten Währungsgebieten und den unterschiedlich hohen absoluten Beträgen der Währungen sind die absoluten Zinszahlungen von vornherein verschieden hoch.

I.R.d. dritten Teils – der Schlusstransaktion – wird der zu Beginn erhaltene Kap.-Betrag zurückgegeben. Der Devisenkassakurs zu Vertragsbeginn bestimmt auch das Austauschverhältnis der Schlusstransaktion. "Kassakurs und Terminkurs (Erfüllungskurs) sind identisch, weil – im Gegensatz zum traditionellen Devisenswapgeschäft – auch die Zinsverpflichtungen über die Laufzeit des Swaps in voller Höhe ausgetauscht werden und damit im Terminkurs keine Zinsdifferenz zwischen beiden Währungen in Form eines Deports oder Reports auszugleichen ist" (Schwarze (1989), S. 146, unter Verweis auf Levedag (1985), S. 8). Bei Basis-Währungsswaps werden variable Zinszahlungen in einer Währung (z. B. Euro) gegen solche in einer anderen Währung (z. B. US-Dollar) getauscht (vgl. Schmidt (2014), S. 175). Die Zahlungsstruktur beinhaltet den Austausch der Liquidität am Anfang und am Ende der Laufzeit sowie variable Zinszahlungen. Mit Währungsswaps kann das Währungsrisiko gesichert werden.

(3) Wenn eine Seite (Kontrahent) in einem Währungsswap feste Zinsbeträge und die andere Seite variable Zinsbeträge zahlt, wird diese Mischform aus Zinsswap und Währungsswap als kombinierter Zins- und Währungsswap (Cross Currency Interest Rate Swap) bezeichnet (vgl. z. B. Zahn (1986), S. 141). Mit dieser Mischform aus Zinsswap und Währungsswap kann gleichzeitig sowohl das Währungs- als auch das Zinsrisiko gesichert werden.

Auf die Anfangstransaktion im Währungsswap und im kombinierten Zins- und Währungsswap kann durch Vereinbarung zwischen den Swappartnern auch verzichtet werden. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich dann nur, am Ende der Swaplaufzeit Kap.-Beträge in unterschiedlichen Währungen zu tauschen (vgl. z. B. Hammond (1987), S. 67). Deren Austauschverhältnis richtet sich aber wie im Regelfall nach dem zu Swapbeginn gültigen Devisenkassakurs. Die anderen Elemente der Swapvereinbarung bleiben ebenfalls unverändert.

Bei Forward Swaps wird ein verzögerter Laufzeit...

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