Rn. 12
Stand: EL 28 – ET: 05/2019
Der Begriff des Inhouse- oder Bulk-Factoring bezeichnet eine Art des Factoring, bei der die Dienstleistungsfunktion des Factors ungeachtet der Übernahme der Finanzierungs- und Delkrederefunktion stark eingeschränkt ist. Die Debitorenverwaltung verbleibt beim Inhouse-Factoring grds. beim Factoring-Kunden, der auf diese Weise regelmäßig Doppelarbeiten bzw. Zusatzkosten vermeiden will. Da die Forderungen auch in diesem Fall an den Factor verkauft und abgetreten werden, erfolgt die Debitorenverwaltung (insbesondere die buchhalterische Abwicklung und das Mahnwesen) durch den Factoring-Kunden treuhänderisch für den Factor. Der Factor übernimmt bei dieser Art des Factoring üblicherweise erst nach (erfolglosem) Abschluss des außergerichtlichen Mahnverfahrens das Inkasso der Kundenforderungen.
Rn. 13
Stand: EL 28 – ET: 05/2019
Die nachstehende Übersicht verdeutlicht die verschiedenen Arten des Factoring nach dem Umfang der seitens des Factors übernommenen Funktionen:
Vertragliche Leistungen des Factors | mit | ohne |
Finanzierungsfunktion | Fälligkeits-Factoring | |
Delkrederefunktion | Echtes Factoring | Unechtes Factoring |
Dienstleistungsfunktion | Inhouse-Factoring |
Übersicht: Funktionsbezogene Arten des Factoring
Primäres Differenzierungs- und Bezeichnungsmerkmal betreffend die vom Factor übernommenen Funktionen ist die Unterscheidung in echtes und unechtes Factoring. Die Ausgestaltung als Fälligkeits- und/oder Inhouse-Factoring hängt dabei von den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall ab und kann grds. bei beiden "Primärarten" vorkommen. Finanzierungs- und Dienstleistungsfunktion stellen eher ergänzende Merkmale dar, die bei der funktionsbezogenen Abgrenzung der Factoring-Arten bezeichnungstechnisch meist "untergehen".
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