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Stand: EL 38 – ET: 01/2023

DRS 22 wurde am 23.02.2016 durch das BMJV bekannt gemacht und regelt die Darstellung der Entwicklung des Konzern-EK. Die letzten Änderungen wurden durch das BMJV am 04.12.2017 bekannt gemacht. Der Standard schreibt in DRS 22.13 vor, dass die Entwicklung des EK des MU gesondert von der des EK anderer Gesellschafter abzubilden ist. Anlage 1 des DRS 22 enthält das Schema des Konzern-EK-Spiegels für MU in der Rechtsform einer KapG, Anlage 2 ein Schema für MU in der Rechtsform einer PersG.

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