Rn. 11
Stand: EL 28 – ET: 05/2019
Beim sog. Fälligkeits- oder Maturity-Factoring übernimmt der Factor keine Finanzierungsfunktion. Zwar kauft der Factor die Leistungsforderungen des Factoring-Kunden an und übernimmt das Ausfallrisiko (Delkrederefunktion) sowie die Debitorenverwaltung, aber die Forderungen werden nicht bevorschusst. Die Bereitstellung des Kaufpreises an den Factoring-Kunden erfolgt vielmehr erst am Fälligkeitstag.
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