Rn. 23

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Die erhaltene Prämie ist – wie bei Optionen sonst üblich – als sonstige Verbindlichkeit zu passivieren. Erfolgt die Zahlung der Prämie in Raten, muss der Verkäufer eine Forderung aktivieren und die später fließenden Zahlungen nach den allg. Regeln in einen erfolgswirksam zu erfassenden Zinsanteil und einen erfolgsneutral zu berücksichtigenden Tilgungsanteil aufspalten.

Etwas anderes gilt dann, wenn ausdrücklich jährliche Prämienzahlungen vereinbart sind; in diesem Fall ist die jeweilige Jahresprämie Ertrag der entsprechenden Periode (vgl. Scharpf/Schaber (2018), S. 601f., m. w. N.).

Die Prämie kann nicht aus Vorsichtsgründen bis zum letzten Zinsvergleichszeitpunkt in voller Höhe passiviert bleiben (vgl. Beck Bil-Komm. (2018), § 254 HGB, Rn. 94). Da die einzelnen Teiloptionen im Zeitablauf verfallen, nimmt das Risiko auch laufzeitbedingt ab. Daher ist die Prämie ratierlich als Ertrag zu erfassen.

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