Rn. 26

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Als Ausgangspunkt für den Ankauf einer Forderung durch den Factor hat der Factoring-Kunde diese innerhalb einer bestimmten Frist nach Rechnungsstellung anzuzeigen und die Verität der betreffenden Einzelforderung anhand entsprechender Unterlagen (Ausgangsrechnung, Versandpapiere o. Ä.) zu belegen. Der Forderungsankauf kommt dann zustande, indem der Factor eine Annahmeerklärung abgibt, welche auch konkludent in Form einer Buchung auf dem Factoring-Konto des betreffenden UN erfolgen kann. Auch wenn die Abnehmer darüber informiert wurden, dass Zahlungen nur an den Factor zu leisten sind, erfolgen in der Praxis, insbesondere in der Anfangszeit der Zusammenarbeit mit dem Factor, versehentlich auch weiterhin Zahlungen der Abnehmer an den Factoring-Kunden selbst. Diese Zahlungen sind an den Factor weiterzuleiten.

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