Rn. 86

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

In Abhängigkeit von der Art des jeweiligen Basisinstruments sind zum Zugangszeitpunkt und für die Folgebewertung die allg. Bewertungs- und Ausweisregeln für Forderungen bzw. Wertpapiere anzuwenden. Soweit i. R.d. Folgebewertung ein verlässlicher Börsen- oder Marktpreis nicht vorliegt, sind die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen Bestandteile anhand allg. anerkannter Bewertungsmodelle zu ermitteln und zu einem Gesamtwert des strukturierten Finanzinstruments zusammenzufassen (vgl. ebenso Kuhn/Hachmeister (2015), Teil I, Rn. 281ff.).

Hat sich seit dem Zugangszeitpunkt aufgrund des eingebetteten Derivats die Rendite des strukturierten Finanzinstruments geändert, ergeben sich i. R.d. Folgebewertung für überverzinslich gewordene strukturierte Finanzinstrumente aufgrund des AK-Prinzips gemäß § 253 Abs. 1 keine Bewertungsanpassungen. Unterverzinslich gewordene strukturierte Finanzinstrumente im UV sind in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 4 auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert (Barwert) abzuschreiben.

Im AV hat eine Abwertung des strukturierten Finanzinstruments gemäß § 253 Abs. 3 nur bei dauernder Wertminderung zu erfolgen. Eine voraussichtlich dauernde Wertminderung liegt bspw. dann vor, wenn aufgrund der "Ausübung" des eingebetteten Derivats die Rendite nunmehr unter der aktuellen Rendite liegt.

Zu späteren Abschlussstichtagen sind die strukturierten Finanzinstrumente – sofern sich die Rendite des strukturierten Finanzprodukts aufgrund des eingebetteten Derivats geändert hat – entsprechend der auch auf die Bilanzierung von Zero-Bonds anwendbaren Effektivzinsmethode aufzuzinsen (vgl. IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 12).

Bei einheitlicher Bilanzierung ist dem Emittentenausfallrisiko des strukturierten Finanzinstruments bzw. bei getrennter Bilanzierung dem Emittentenausfallrisiko des Basisinstruments sowie dem Kontrahentenrisiko des eingebetteten Derivats nach den allg. Bewertungsgrundsätzen (vgl. § 253 Abs. 3 oder 4) Rechnung zu tragen (vgl. IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 21).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge