Rn. 43

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Future-Kontrakte, die nicht durch physische Lieferung des Vertragsgegenstands (Underlying) erfüllt werden können, werden am Laufzeitende durch ein automatisches Cash Settlement abgewickelt. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Variation Margins sind endgültig erfolgswirksam zu berücksichtigen.

An früheren BilSt gebildete Drohverlustrückstellungen sind aufzulösen. Die Ergebnisbeiträge sind in der GuV in den Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" bzw. "Sonstige betriebliche Erträge" zu erfassen.

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