Rn. 319

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Die nachfolgende Darstellung der Bilanzierung erfolgt anhand des sich unter HdR-E, HGB § 254, Rn. 177 befindlichen Beispiels für:

(1) Wertpapiere des UV (bei Instituten: Liquiditätsreserve),
(2) Wertpapiere des AV (unter der Annahme, dass es sich nicht um eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung handelt), sowie
(3) Forderungen (bei Instituten: Bankbuch), die keiner unmittelbaren zinsinduzierten Bewertung unterliegen (zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 404).
 

Rn. 320

Stand: EL 27 – ET: 04/2018

Als Sicherungsinstrument dient ein Zinsswap, der gleichzeitig mit dem Grundgeschäft kontrahiert wurde (Marktwert von null Euro). Das Grundgeschäft wurde zum Nominalbetrag von 100 EUR erworben bzw. eingegangen. Ansonsten sollen die Konditionen von Grundgeschäft (GG) und Sicherungsinstrument (SI) übereinstimmen.

 

Rn. 321

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Zur besseren Übersichtlichkeit wird das Beispiel aus HdR-E, HGB § 254, Rn. 177 hier nochmals abgebildet:

 
   

Grund­geschäft

(EUR)

Sicherungs­instrument

(EUR)
 
Ausgangs­situation Beizulegender Zeitwert: ­Designation der Sicherungs­beziehung 100,0 0  
Beizulegender Zeitwert: ­Bilanzstichtag 31.12. 90,0 + 7,0  
Messung der Wirksamkeit Wertänderung insgesamt – 10,0 + 7,0 – 3,0
– aus gesicherten Risiken – 8,0 + 6,5 – 1,5
– aus nicht gesicherten Risiken – 2,0 + 0,5  
Bilanz und GuV 1. Stufe: gesichertes Risiko ­Ineffektivität – 1,5   saldiert
2. Stufe: ungesichertes Risiko – 2,0 + 0,5 brutto

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Festverzinsliche Aktiva

 

Rn. 322

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Es werden sowohl die für die sog. Einfrierungsmethode als auch die für die in Ausnahmefällen zulässige Durchbuchungsmethode erforderlichen Buchungen dargestellt.

Zu (1): Wertpapiere des UV (Institute: Liquiditätsreserve)

 
Durchbuchungsmethode Einfrierungsmethode
1) Effektivität GG Soll Haben 1) Effektivität GG Soll Haben
  per GuV 6,5     per –
  an Wertpapier UV   6,5   an –
2) Effektivität SI Soll Haben 2) Effektivität SI Soll Haben
  per Wertpapier UV 6,5     per –
  an GuV   6,5   an –
3) Ineffektivität GG & SI Soll Haben 3) Ineffektivität GG & SI Soll Haben
  per GuV 1,5     per GuV 1,5  
  an Rückstellung   1,5   an Rückstellung   1,5
4a) Ungesicherte Risiken GG Soll Haben 4a) Ungesicherte Risiken GG Soll Haben
  per GuV 2,0     per GuV 2,0  
  an Wertpapier UV   2,0   an Wertpapier UV   2,0
4b) Ungesicherte Risiken SI Soll Haben 4b) Ungesicherte Risiken SI Soll Haben
  per –   per –
  an –   an –

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Wertpapiere des Umlaufvermögens

 

Rn. 323

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Die Durchbuchungsmethode ist nur dann zulässig, wenn die effektiven Beträge (Buchung Nr. 1 und Nr. 2) sowohl des Grundgeschäfts (– 6,5) als auch des Sicherungsinstruments (+ 6,5) in demselben Bilanzposten (Wertpapier UV) ausgewiesen werden. Nur in diesem Fall ist der Bilanzausweis bei der Durchbuchungsmethode mit dem Bilanzausweis der Einfrierungsmethode identisch.

Bei der Einfrierungsmethode findet eine kompensatorische Bewertung (außerbilanzielle Saldierung) von negativen Wertänderungen im Grundgeschäft (– 8,0) mit entgegengesetzt verlaufenden Wertänderungen des Sicherungsinstruments (+ 6,5), die beide Male auf das gesicherte Risiko zurückzuführen sind, statt, weshalb der effektive Betrag der Bewertungseinheit nicht gebucht wird.

 

Rn. 324

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Verbleibende Saldoüberhänge (= Ineffektivität), sind handelsrechtlich imparitätisch abzubilden, d. h. der negative Betrag von – 1,5 in vorstehender Übersicht (Stufe 1: – 1,5) wird grds. saldiert als Rückstellung erfasst (Buchung Nr. 3).

Die Erfassung der Wertänderungen aufgrund von nicht gesicherten Risiken erfolgt unsaldiert nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen (Buchungen Nr. 4a und 4b).

 

Rn. 325

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Im vorliegenden Beispiel ergibt sich beim Grundgeschäft eine Wertminderung bezüglich der nicht gesicherten Risiken von – 2,0, die dem NWP folgend bei Wertpapieren des UV aufwandswirksam zu erfassen ist. Der nicht realisierte Gewinn des Sicherungsinstruments von + 0,5 bleibt – dem Realisationsprinzip folgend – außer Acht.

 

Rn. 326

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

 

Durchbuchungsmethode

Bilanz/GuV

Einfrierungsmethode

Bilanz/GuV
1. Grundgeschäft 98,0 1. Grundgeschäft 98,0
2. Sicherungsinstrument 2. Sicherungsinstrument
3. Rückstellung – 1,5 3. Rückstellung – 1,5
4. Guv – 3,5 4. GuV – 3,5

Übersicht: Beispiel zur bilanziellen Abbildung – Auswirkungen auf Bilanz und GuV (Wertpapier UV)

Hinsichtlich des Ausweises in der Bilanz und GuV zeigt sich folgendes Bild:

 

Rn. 327

Stand: EL 28 – ET: 05/2019

Dies zeigt, dass beide Methoden der bilanziellen Abbildung zu einem identischen Ergebnis kommen, wenn bei der Durchbuchungsmethode die effektiven Beträge von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument in demselben Bilanzposten gebucht werden.

Zu (2): Wertpapiere des AV (keine dauerhafte Wertminderung)

 
Durchbuchungsmethode Einfrierungsmeth...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge