Konkretisierung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Entwicklung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung schreitet immer weiter voran. Die EFRAG hat die Grundlagen für die Schlussfolgerungen zu den ESRS Entwürfen veröffentlicht, welche Einblick in den Entstehungsprozess geben. Darüber hinaus hat sie zusammen mit dem DRSC eine Informations-Veranstaltung durchgeführt.

Während Verzögerungen bei der Abstimmung zwischen Kommission, Rat und Parlament nun eine Verpflichtung für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für alle großen Kapital- und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften erst ab dem Geschäftsjahr 2024 statt schon 2023 wahrscheinlich werden lassen, schreitet die Konkretisierung weiter voran. Es ist geplant, die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur vom Adressatenkreis her deutlich auszuweiten, sondern auch durch verpflichtend zu beachtende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) stärker zu vereinheitlichen. Aktuell sind nur bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen mit unverbindlichen Leitlinien zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b HGB verpflichtet.

EFRAG veröffentlicht Hintergrundinformationen zu den ESRS Entwürfen

Nachdem die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) Ende April 13 Entwürfe für ESRS veröffentlicht hat, die bis zum 8.8.2022 kommentiert werden können und dann im November 2022 finalisiert werden sollen, wurden nun Ende Mai die Grundlagen für die Schlussfolgerungen zu den 13 Entwürfen für ESRS veröffentlicht. Diese begleiten die Entwürfe, sind aber nicht Teil der Entwürfe und ihr Inhalt hat keinen verbindlichen Status. Dennoch veranschaulichen sie sehr gut

  • das Ziel und den Kontext der Entwürfe,
  • das Verfahren, das bei der Ausarbeitung der Entwürfe angewendet wurde,
  • die Gründe für das Setzen einer Angabevorschrift,
  • die Verweise auf andere Standardsetzungsinitiativen, europäische oder andere einschlägige Vorschriften und gegebenenfalls die Argumente für die Notwendigkeit detaillierter Leitlinien,
  • in Erwägung gezogene und schließlich nicht in die Entwürfe aufgenommene Angabevorschriften und
  • wie sich der Inhalt der Entwürfe auf die künftigen Standardsetzungsaktivitäten bezieht.

Die vorerst nur englischsprachigen erläuternden Grundlagen für die Schlussfolgerungen der Entwürfe (Basis for Conclusions) sind, ebenso wie alle weiteren Informationen einschließlich der Standardentwürfe und der Onlineumfrage, auf der EFRAG Homepage abrufbar.

Kaum Erleichterungen für kleinere Unternehmen geplant

Auf die zukünftig verpflichteten großen Unternehmen nach § 267 HGB kommt eine enorme Fülle an Angabepflichten zu. Alleine in den 13 ESRS finden sich über 110 Offenlegungspflichten, die zumeist noch mit jeweils mehreren konkreten Angabenotwendigkeiten unterlegt sind. Bislang finden sich in den ESRS und den Erläuterungen noch kaum Hinweise auf Erleichterungen für eher kleinere Unternehmen. Zudem muss bedacht werden, dass durch den Berichtsgegenstand der gesamten Lieferkette auch zunehmend echte kleine und mittelgroße Unternehmen mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung über Kunden oder Zulieferer in Kontakt kommen werden. Für diese mittelbar betroffenen KMU sollen nach der kürzlich erzielten vorläufigen politischen Einigung zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nun doch Erleichterungen gewährt werden. Weiteres hierzu lesen Sie in unserer News.

DRSC und EFRAG Outreach-Veranstaltung "ESRS – Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung"

Um die unterschiedlichen Interessen in diesem Zusammenhang zu verdeutlichen, haben das DRSC und die EFRAG am 10.6.2022 in Kooperation mit der ESMT Berlin, dem Center for Financial Reporting and Auditing (CFRA), dem Deutschen Aktieninstitut, econsense, dem GDV, dem IDW, dem Rat für Nachhaltige Entwicklung und dem WWF die Outreach-Veranstaltung "ESRS – Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung" durchgeführt. Die Veranstaltung fand an der ESMT Berlin, in den historischen Räumlichkeiten des ehemaligen Staatsratsgebäudes der DDR, statt. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit zu einer Online-Teilnahme.

Nach den Einführungsworten des CFO der ESMT, Herrn Georg Garlichs, begrüßte MD Dr. Christian Meyer-Seitz, Leiter der Abteilung III, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bundesministerium der Justiz, die Teilnehmer und ging dabei auch auf den aktuellen Stand der Verhandlungen der CSRD zwischen EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission ein. Er betonte zudem die hohe Bedeutung verständlicher, nachvollziehbarer Nachhaltigkeitsangaben der Unternehmen. Anschließend informierte der EFRAG-Präsident Jean-Paul Gauzès in einer Videobotschaft über den aktuellen Stand, die Herausforderungen, die nächsten Schritte und die Rolle der EFRAG bei der Entwicklung der europäischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er hob dabei die Bedeutung international abgestimmter Standards hervor und forderte zur Teilnahme am Konsultationsprozess auf. In den nachfolgenden Vorträgen, Podiumsdiskussionen und Break-Out-Sessions konnten sich die Teilnehmer der Veranstaltung über verschiedene Themen austauschen, die insbesondere mit den Entwürfen der EFRAG für europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandards verbunden sind. Insgesamt wurden über 500 Teilnehmer gezählt, davon waren 80 vor Ort. Die informativen Foliensätze zur Veranstaltung sind online abrufbar.


Weitere Inhalte aus der Reihe "Aktuelles zur Nachhaltigkeitsberichterstattung":

Forderung nach Harmonisierung der europäischen und internationalen Nachhaltigkeitsberichterstattung