E-Bilanz: BMF veröffentlicht Taxonomie 6.5

Die Taxonomien für die E-Bilanz in der Version 6.5, die grundsätzlich für Bilanzen des Wirtschaftsjahres 2022 oder des abweichenden Wirtschaftsjahres 2022/2023 angewandt werden müssen, wurden veröffentlicht.

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Information und zum Abruf bereit ( BMF-Schreiben vom 9.7.2021 – IV C 6 - S 2133-b/21/10001 :002).

Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz entsprechend der Taxonomie

Seit dem Jahr 2014 sind alle bilanzierenden Unternehmen gem. § 5b EStG verpflichtet, den Inhalt ihrer Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (E-Bilanz). Hierfür gibt die Finanzverwaltung ein Datenschema für die Jahresabschlussdaten (Taxonomie) vor.

Die Taxonomien in der Version 6.5 sind grundsätzlich für Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31.12.2021 beginnen (Wirtschaftsjahr 2022 oder 2022/2023). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28.9.2011 (IV C 6 - S 2133 b/11/10009, BStBl. I 2011 S. 855) genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31.12.2021 aufzustellen sind. Die Finanzverwaltung beanstandet es jedoch nicht, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022 verwendet werden.

Übermittlungsmöglichkeit der aktuellen Taxonomien

Laut BMF-Schreiben wird die Übermittlungsmöglichkeit mithilfe der Taxonomien in der Version 6.5 für Testfälle voraussichtlich ab November 2021 und für Echtfälle ab Mai 2022 gegeben sein. Die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls bereitgestellten Änderungsnachweis (abrufbar unter www.esteuer.de).

Weitere Anpassungen in den E-Bilanz-Taxonomien

Im Zuge der jährlichen Standardarbeiten wurde zur allgemeinen Weiterentwicklung der Taxonomien und Umsetzung fachlicher Änderungen eine Vielzahl einzelner Anpassungen vorgenommen. So wurden einzelne Positionen der Taxonomien geändert oder um neue Unterpositionen ergänzt. Im Rahmen dessen wurden auch die Auszeichnungen der Positionen (Summenmussfeld, Mussfeld, Rechnerisch notwendiger Posten) angepasst. Zudem wurden Positionen, deren Gültigkeitsdatum mehr als 5 Jahre in der Vergangenheit liegt, mit den entsprechenden Referenzen gelöscht. Darüber hinaus wurden die Anpassungen zur Qualitätssicherung und Prozessoptimierung fortgesetzt.

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