Bei der Durchführung der Zuschlagskalkulation – Kostenträgerrechnung – werden die Einzelkosten des Produkts direkt erfasst und die ihm nicht direkt zurechenbaren Gemeinkosten als prozentualer Zuschlag auf die Einzelkosten verrechnet.

Man muss darauf hinweisen, dass die Zuschlagskalkulation zunehmend durch aussagefähigere Verfahren, wie Maschinenstundensatz- beziehungsweise Arbeitsstundenkostensatz- oder Platzkostenrechnung und Grenzkostendeckungsbeitragsrechnung ersetzt wird. Wobei der Grundgedanke, dass jeder Kostenträger nur mit den Kosten belastet werden soll, die er tatsächlich verursacht hat, noch stärker in den Vordergrund tritt.

Jeder Verteilungsschlüssel steht für Ungenauigkeiten, da ihn Kompromisse und zum Teil willkürliche Festlegungen geschaffen haben.

Bei der Zuschlagskalkulation sind zwei Verfahren zu unterscheiden:

  • Summarische Zuschlagkalkulation und die
  • Differenzierende Zuschlagskalkulation

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