Der deutsche Unternehmer U hat im Voranmeldungszeitraum Januar 2022 Leistungen an verschiedene Kunden in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbracht. Unter anderem hat er die folgenden Leistungen ausgeführt:

  1. An den Abnehmer A aus Österreich lieferte er Handelsware im Wert von netto 60.000 EUR.
  2. An den Abnehmer B aus Belgien lieferte er Elektrogeräte für netto 85.000 EUR.
  3. An den Abnehmer C aus Finnland lieferte er Elektroteile für netto 50.000 EUR.
  4. Gegenüber dem Unternehmer D, der mit einer USt-IdNr. aus Dänemark aufgetreten ist, hat er eine Beratungsleistung für netto 1.000 EUR ausgeführt.

Die Lieferungen wurden als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a Abs. 1 UStG behandelt, die sonstige Leistung wurde in Deutschland als nicht steuerbar behandelt.

In den letzten Quartalen hatte U die folgenden innergemeinschaftlichen Lieferungen und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte ausgeführt:

 
Quartal Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten Lieferungen an Privatpersonen in anderen Mitgliedstaaten Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte an den letzten Abnehmer
1. Quartal 2021 25.000 EUR 35.000 EUR 10.000 EUR
2. Quartal 2021 37.000 EUR 12.000 EUR 5.000 EUR
3. Quartal 2021 42.000 EUR 17.000 EUR 5.000 EUR
4. Quartal 2021 36.000 EUR 5.000 EUR 15.000 EUR

Die Zusammenfassende Meldung für Januar 2022 hatte (auszugsweise) folgendes Aussehen:

 
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Zeile Länderkennzeichen USt-IdNr. des Erwerbers/Unternehmers in einem anderen Mitgliedstaat Summe der Bemessungsgrundlagen Sonstige Leistungen (falls JA, bitte "1" eintragen) Dreiecksgeschäfte (falls JA, bitte "2" eintragen)*
volle EUR Ct
1 AT U12345678 50.000  
2 BE 123456789 85.000  
3 FI 12345678 50.000  
4 DK 12345678 1.000 1

* In dem elektronischen Meldeformular sind keine Kennziffern anzugeben sondern entsprechende Kreuze zu setzen.

Im Februar 2022 gelangt U hinsichtlich der angegebenen Leistungen zu folgenden weiteren Erkenntnissen:

  1. Abnehmer A: Bei der Lieferung wurden in der Zusammenfassenden Meldung versehentlich nur 50.000 EUR anstelle der korrekten Bemessungsgrundlage von 60.000 EUR gemeldet.
  2. Abnehmer B hat Anfang Februar 2022 unter Abzug von 3 % Skonto (2.550 EUR) lediglich 82.450 EUR überwiesen.
  3. Abnehmer C: Wegen eines Erfassungsfehlers wurde in der Zusammenfassenden Meldung die USt-IdNr. des Abnehmers C versehentlich falsch erfasst. Korrekt lautet die USt-IdNr. FI 12345679.
  4. Kunde D teilt ihm im August mit, dass er den Auftrag versehentlich unter der USt-IdNr. aus Dänemark erteilt hatte. Eigentlich sei die Leistung für seine Betriebsstätte in Belgien bestimmt gewesen – dies ist auch objektiv aus der erbrachten sonstigen Leistung begründbar. D teilt dem U seine zutreffende belgische USt-IdNr. (BE 123 654 987) mit.

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