Der Jahresabschluss eines Unternehmens wird entweder vom angestellten Bilanzbuchhalter erstellt oder – was in der Praxis gerade bei kleineren und mittelgroßen Unternehmen häufiger der Fall ist – von einem damit beauftragten Steuerberater. Ist der handelsrechtliche Jahresabschluss des Unternehmens prüfungspflichtig, ist es sinnvoll, dass der Abschlussersteller eng mit dem Abschlussprüfer zusammenarbeitet. Bei umfangreichen Vorhaben eines Unternehmens ist es wichtig, dass alle am Jahresabschluss Beteiligten sich bereits während der Entscheidungsphase miteinander abstimmen. Für eine effektive Zusammenarbeit ist es außerdem insbesondere unerlässlich, dass die Abschlussprüfung gut vorbereitet wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge