Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende Einkommensteuer. Ausgangsgrundlage sind die Einkünfte aus den unterschiedlichen Einkunftsarten. Neben Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kommen weitere Beträge zum Abzug.
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