Das Gesetz zur Förderung des Zonenrandgebietes tritt gemäß Artikel 4 Erstes Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technolgie und im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 894) zum 25. April 2006 außer Kraft.

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