Stellen die Zollbehörden fest, daß Waren vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht oder der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind, so treffen sie zur Regelung des Falles alle erforderlichen Maßnahmen, einschließlich der Veräußerung der Waren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge