3.1 Berechnung von Einfuhrabgaben für Waren, die nur einem Wertzoll unterliegen
Die EU berechnet vorwiegend Wertzölle, also einen %-Satz vom Zollwert. Daneben gibt es aber auch Gewichtszölle (im Agrarbereich bei sog. Marktordnungswaren) und manchmal auch Stückzölle (meist als Ober- oder Untergrenze)
Zunächst einige Beispiele für Wertzölle
Wertzoll bei Einfuhr – CPT Frankfurt
Digitale Festplattenrekorder aus Japan
Sie führen 100 digitale Festplattenrekorder CPT Frankfurt aus Japan ein, und zwar zum Preis von 963.310,00 JPY. Die Air Way Bill weist einen Frachtbetrag von 220.500,00 JPY aus, davon sind 83 % bis zum Verbringungsort zu berücksichtigen. Der Zollsatz beträgt laut Tarif 13,9 %, der Umrechnungskurs 147,07.
Rechnungspreis (963.310 JPY : 147,07) | 6.550,01 EUR | |
- 17 % Luftfracht | 254,88 EUR | weil CPT |
= Zollwert | 6.295,13 EUR | |
+ 13,9 % Zoll | 875,02 EUR | = Einfuhrabgabe |
+ EG-Beförderungskosten (17 % Lf.) | 254,88 EUR | |
= EUSt-Wert | 7.425,03 EUR | |
19 % EUSt | 1.410,76 EUR | = Einfuhrabgabe |
Die Summe der Einfuhrabgaben aus Zoll und EUSt ergibt 2.285,78 EUR.
Wertzoll bei Einfuhr CPT Bestimmungsort
1. Beispiel
Sie haben eine Maschine gekauft zu einem Preis von 11.834,31 USD CPT Bestimmungsort. Die Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus betragen 1.481,48 EUR. Wie hoch sind die Einfuhrabgaben, wenn der Zollsatz 12 %, die EUSt 19 % und der Kurs 1,02400 beträgt?
Rechnungspreis: | 11,834.31 USD | |
: Kurs 1,02400 | 11.556,94 EUR | |
- Frachtkosten in der EU: | 1.481,48 EUR | |
= Zollwert: | 10.075,46 EUR | |
+ 12 % Zoll: | 1.209,06 EUR | = Einfuhrabgabe* |
+ EU-Frachtkosten: | 1.481,48 EUR | |
= EUSt-Wert: | 12.766,00 EUR | |
davon 19 % EUSt: | 2.425,54 EUR | = Einfuhrabgabe* |
* Die Summe der Einfuhrabgaben beträgt 3.634,60 EUR.
Lösungshinweis:
Frachtkosten über den Verbringungsort hinaus sind Frachten innerhalb der EU und deshalb abzugsfähig.
3.2 Berechnung von Einfuhrabgaben für Waren, die einem Gewichtszoll oder einem Gewichts- und Wertzoll unterliegen
Im Agrarsektor werden oft Gewichtszölle in EUR je 100 kg berechnet, manchmal dazu auch ein Wertzoll. Besonders kompliziert wird die Sache, wenn die Waren Milch, Mehl und/oder Zucker enthalten; dann richtet sich der Zollsatz nach der Rezeptur, also wie viel % Milchfett, Milchproteine, Stärke und Zucker in diesem Produkt enthalten sind.
Gewichtszollberechnung
Sie führen 8.525 kg Tomaten aus Algerien per Lkw zu einem Preis von 5.700 EUR CPT Frankfurt ein. Der EU-Beförderungsanteil wird mit 580 EUR ausgewiesen.
Bei der Einreihung der Waren werden folgende Zollsätze festgestellt:
Dann werden die Einfuhrabgaben wie folgt berechnet:
Der Zollsatz beträgt 0 %, sofern der Zollwert über 62,60 EUR je 100 kg liegt.
Sie müssen also zunächst den Zollwert ermitteln:
Rechnungspreis | 5.700 EUR |
– EU-Beförderungskosten | 580 EUR |
5.120 EUR | |
Da Sie 8.525 kg einführen, müssen Sie den Zollwert durch 85,25 dividieren, um den Zollwert je 100 kg zu erhalten: | |
5.120,00 : 85,25 | = 60,06 EUR je 100 kg |
Das ergibt einen Zollsatz von 0 % + 3,80 EUR je 100 kg = 3,80 EUR × 85,25 = 323,95 EUR Agrarzoll.
Berechnung der Einfuhrabgaben Gewichts- und Wertzoll
Nehmen wir einmal an, Sie führen Kaffeegebäck in 250-g-Packungen aus Russland ein, insgesamt 5.000 kg, also 20.000 Packungen. Der Rechnungspreis beträgt 12.500 EUR CPT Frankfurt, die EU-Beförderungskosten belaufen sich auf 400 EUR.
Sollte das Gebäck auch teilweise mit Schokolade überzogen sein, gelangen Sie bei richtiger Einreihung zur Warennummer 1905 3119 000. Wenn Sie nun den Zollsatz ermitteln wollen, erhalten Sie als Ergebnis: 9 % + EA, höchstens 24,2 % + ZZu (oder ADSZ).
"EA" Einfuhrzoll Agrar,
"ZZu" für Zusatzzoll Zucker
Wie hoch diese beiden Beträge sind, erfahren Sie erst, wenn Sie den "Meursing Code" (auf der geöffneten Tarifseite) ermitteln, der von der Rezeptur des Gebäcks abhängt.
Nehmen wir an, Ihr Gebäck hätte nur einen
- geringen Milchfettgehalt von 2,5 % und 8 % Milchproteine, aber
- einen Stärkeanteil von 65 % und einen Zuckeranteil von 17 % (Rest: Kakao, Emulgatoren u. Ä.).
Wenn Sie die entsprechenden Prozentspannen anklicken, erhalten Sie den Meursing Code "7156". Die komplette Warennummer lautet also: 1905 3119 00 7156 0. Nun können Sie die Beträge für EA und ZZu ermitteln.
Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus:
9 % + 69,65 EUR je 100 kg, höchstens aber 24,2 % + 10,06 EUR je 100 kg.
Die Einfuhrabgabenberechnung gestaltet sich also wie folgt:
Rechnungspreis | 12.500 EUR |
– EG-Beförderung | 400 EUR |
Zollwert | 12.100 EUR |
Rechnung 1:
Zollwert | 12.100,00 EUR | |
9 % Zoll | 1.089,00 EUR | |
Agrarzoll | 3.482,50 EUR | (= 69,65 EUR × 50(oo)) |
Summe Zoll | 4.571,50 EUR |
Rechnung 2:
Zollwert | 12.100,00 EUR | |
24,2 % Zoll | 2.928,20 EUR | (= 10,06 EUR × 50) |
Zusatzzoll Zucker | 503,00 EUR | |
Summe Zoll | 3.431,20 EUR |
Als maximal zu erhebender Zollbetrag wird immer das niedrigere Ergebnis dieser beiden Rechnungen angesetzt, hier also das Ergebnis aus Rechnung 2. Die komplette Einfuhrabgabenberechnung sieht dann wie folgt aus:
Zollwert | 12.100,00 EUR | |
24,2 % Zoll | 2.928,20 EUR | = Einfuhrabgabe |
Zusatzzoll Zucker | 503,00 EUR | = Einfuhrabgabe |
EG-Bef.-Kosten | 400,00 EUR | |
EUSt-Wert | 15.931,20 EUR | |
7 % EUSt | 1.115,18 EUR | = Einfuhrabgabe |
Einfuhrabgaben gesamt (Zölle + EUSt): 4....
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