Da es beim Zollrecht um Steuerrecht geht, steht an der Spitze der deutschen Zollbehörde das Bundesministerium der Finanzen.

Zollämter werden als Dienststellen der Hauptzollämter bezeichnet. Bei den Zollämtern wird die eigentliche Zollabfertigung geleistet; hier müssen die Beamten auch Dienstkleidung tragen. Übergeordnet sind die Hauptzollämter, an die langfristige Anträge zu richten sind, etwa für den Status "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter", für die Errichtung eines Zolllagers oder für besondere Zollverfahren. Die Aufgaben der Hauptzollämter und ihrer nachgeordneten Zollämter sind in § 12 Abs. 2 FVG geregelt. Die 41 Hauptzollämter und die 247 nachgeordneten Zollämter bilden gemeinsam die örtliche Ebene der Bundeszollverwaltung. Sie unterstehen seit 1.1.2016 der Generalzolldirektion als neuer Bundesbehörde. Die Generalzolldirektion gliedert sich in 2 Zentraldirektionen und 8 Fachdirektionen.

Parallel sind dem Bundesministerium der Finanzen das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter unterstellt. Das Zollkriminalamt ist die Zentrale des deutschen Zollfahndungsdienstes, dessen Hauptaufgabe die Verfolgung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität ist. Es koordiniert und lenkt die Ermittlungen der angeschlossenen 8 Zollfahndungsämter (Berlin, Dresden, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart). Die Zollfahndungsämter haben die Befugnisse der Staatsanwaltschaft und können z. B. Hausdurchsuchungen durchführen. Der Schwerpunkt der Ermittlungstätigkeit des Zollfahndungsdienstes bilden die Bereiche Zigaretten- und Rauschgiftkriminalität, Produktpiraterie sowie Straftaten im Bereich Zölle und Außenwirtschaftsrecht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge