Bisher gibt es den "ermächtigten Ausführer", der befugt ist, Ursprungserklärungen auf Handelsrechnungen zu schreiben – auch über den Wert von 6.000 EUR hinaus. Mit den zum neuen Zollkodex erlassenen "implemented acts" (DVO (EU) 2015/2447) wird zusätzlich der "registrierte Ausführer" eingeführt. Dieser hat Präferenzbescheinigungen in eigener Verantwortung zu erstellen. Ein ermächtigter Ausführer kann eine Erweiterung als registrierter Ausführer (REX) beantragen.

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