(1) Ein mündliches Vertragsangebot kann nur sofort angenommen werden, wenn nicht der Anbietende für die Annahme eine Frist setzt.

 

(2) An ein schriftliches Angebot ist der Anbietende 2 Wochen gebunden, wenn er keine andere Frist gesetzt hat: Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebots: Der Vertrag kommt zustande, wenn die Annahmeerklärung dem Anbietenden innerhalb der Annahmefrist zugeht:

 

(3) Geht die innerhalb der Frist abgegebene Annahmeerklärung verspätet zu, kommt der Vertrag zustande, wenn, der Anbietende die Annahmeerklärung nicht unverzüglich zurückweist.

 

(4) Eine Annahme des Angebots mit Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als neues An gebot.

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