Das Zivilrecht trägt zur Verwirklichung des Prinzips "Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung" bei. Die Bestimmungen dieses Gesetzes sind so auszulegen und anzuwenden, daß die Leistung des Bürgers für die sozialistische Gesellschaft Grundlage ist für seinen Anteil am gesellschaftlichen Reichtum und den Erwerb des persönlichen Eigentums, für die Gestaltung seines Lebens in sozialer Sicherheit sowie für die Entwicklung seiner Persönlichkeit. Das sozialistische Eigentum ständig zu mehren und zu schützen ist Voraussetzung dafür, daß die Bürger ihre materiellen und kulturellen Bedürfnisse zunehmend besser befriedigen können.

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