OFD Düsseldorf, 31.08.1998, S 2729/7 - St 1312

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 26.6.1997, 7 C 11 96, die Klage der „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland” gegen die Verweigerung einer Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Begründung zurückgewiesen, die Religionsgemeinschaft bringe dem Staat nicht die für eine dauerhafte Zusammenarbeit unerläßliche Loyalität entgegen. In dem Urteil hat sich das BVerwG auch mit Vorwürfen gegen die Rechtstreue der Religionsgemeinschaft auseinandergesetzt, die Berechtigung der Vorwürfe aber wegen der Ablehnung des Klagebegehrens aus dem vorgenannten Grund dahinstehen lassen.

Aufgrund des Urteils sind Zweifel entstanden, ob sich die „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland” und die regionalen Untergliederungen bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung halten. Falls dies verneint werden sollte, könnten die Organisationen nicht mehr als gemeinnützig behandelt werden (Anwendungserlaß zur AO, zu § 52 Nr. 11).

Die „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland” hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt (Az. 2 BvR 1500/97).

Bis auf Weiteres wird gebeten, alle Steuer- und Freistellungsbescheide an die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und ihre Untergliederungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO) zu erteilen.

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge