Rz. 42

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat im Rahmen der Billigung des Entwurfs für die Erklärung über Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen die Ausweitung der länderbezogenen Berichterstattung auf alle großen Unternehmen empfohlen.[1] Die Empfehlung spiegelt sich auch in Art. 48 EU-Bilanzrichtlinie wider, der die Prüfung auf eine mögliche Ausdehnung auf alle großen Unternehmen im Rahmen des turnusmäßigen Überprüfungsprozesses 2018 vorsieht, die mit dem Fitness-Check der EU zur Rechnungslegung auch erfolgte. In der Zusammenfassung der Auswertung ergab sich das erwartete sehr gemischte Bild:[2]

  • Eine große Mehrheit der Befragten sah die Country-by-Country-Berichterstattung für die 2 bestimmten Rohstoffbranchen als effizient, relevant und kohärent an. Auch wenn viele Befragte den Mehrwert der Berichterstattung hervorhoben, fehlt es in Drittländern an ähnlichen Bestimmungen, weshalb eigentlich eine globale Initiative nötig wäre, um Chancengleichheit zu ermöglichen.
  • Konkret wurden hinsichtlich der Wirksamkeit der Politik im Rohstoffsektor unterschiedliche Einschätzungen abgegeben. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass die Regulierung sehr neu ist, was eine Bewertung erschwert, da die Auswirkungen langfristig zu spüren sein werden. Unternehmen glauben, dass stärker betrachtet werden sollte, was vor Ort effektiv erreicht wurde. Letztlich bleibt das Ziel der Politik für einige der Befragten unklar: Was sei zielführend? Korruption bekämpfen? Um die Kapitalkosten zu senken? War es zum Wohle der EU-Bürger? Die Richtlinie sei zumindest im Holzeinschlagssektor weitgehend unwirksam, weil es kaum vorkommt, dass ein EU-Unternehmen Primärwälder schlägt, was auch an der sehr engen Definition von Primärwäldern liegt.
  • Die Industrie sah die Verpflichtung zur Abgabe von Zahlungsberichten allgemein als ineffizient an und forderte entweder die Aufhebung oder zumindest die Beibehaltung des Status quo bei reduzierter Komplexität (Unternehmen haben die Kosten mit 47.000 bis 1.000.000 EUR (Ersterstellung) und 26.000 bis (mehr als) 500.000 EUR (jährlich) angegeben.
  • Die Zivilgesellschaft vertrat die gegenteilige Ansicht. Diese Befragten sahen die Vorteile die Kosten überwiegen und schlugen Wege zur Verbesserung der Berichterstattung vor, wie insbesondere die Gewährleistung einer höheren Qualität und Vergleichbarkeit durch Klarstellung der Behandlung von Joint Ventures, Definition von Projekten oder Identifizierung von Regierungen, die Bereitstellung der Grundlage für die Vorbereitung und weitere Erläuterungen in dem Bericht sowie das Erfordernis einer Prüfung.
  • Die Befragten äußerten sich auch recht gemischt zu möglichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit von berichtenden Unternehmen. Einige Befragte (in der Regel Unternehmen) betonten, dass die EU-Politik einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Nicht-EU-Konkurrenten bedeute, seien es nur die Kosten oder die erhöhten Steuerprüfungsrisiken. NGOs sind im Allgemeinen nicht davon überzeugt, dass es einen Zusammenhang zwischen öffentlicher Berichterstattung und Standardmaßen der Wettbewerbsfähigkeit; oder wenn es welche gibt, argumentieren sie, dass die Korrelation eher positiv ist.

Daher ist die EU bislang nicht weiter tätig geworden, weder um die Zahlungsberichterstattung weniger komplex auszugestalten noch um eine Verschärfung der Regulierung herbeizuführen. Darüber hinaus liegt eine positive Studie der bisherigen Berichterstattung vor, in die allerdings nur BASF als einziges deutsches Unternehmen einbezogen ist.[3] Inzwischen ist mit der nichtfinanziellen Berichterstattung,[4] die nach aktuellem Planungsstand ab dem Geschäftsjahr 2025 als Nachhaltigkeitsberichterstattung auch auf alle großen Kapital- und denen über § 264a HGB gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften ausgeweitet werden soll, allerdings ohnehin eine ausführlichere Berichterstattung über die Bekämpfung von Korruption vorgeschrieben bzw. wird mit der überarbeiteten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hier noch genauer für die gesamte Lieferkette zu berichten sein. Fraglich bleibt, warum diese unterschiedlichen Berichterstattungen nicht zusammengefasst werden. Stattdessen gibt es nun aber im Kontext der Diskussionen über Steuervermeidungstaktiken eine Ausweitung der steuerlichen Country-by-Country-Berichterstattung hin zu einem Ertragsteuerinformationsbericht.

[1] Vgl. dazu und im Folgenden EU-Parlament, MEPs back plans to boost transparency on firms’ environmental and social impact, http://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20131216IPR31032/meps-back-plans-to-boost-transparency-on-firms-environmental-and-social-impact (letzter Abruf 5.6.2023).
[3] Vgl. Review of country-by-country reporting requirements for extractive and logging industries, https:...

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