Zitat

Es gibt folgende Akkreditivarten:

  • Nach der Art und Fälligkeit der Leistung

    • Zahlungsakkreditiv:

      • Sichtakkreditiv (sight letter of credit): Die Zahlung erfolgt bei Vorlage der Dokumente,
      • deferred payment-Akkreditiv: Die Zahlung erfolgt an einem bestimmten Termin nach Vorlage der Dokumente.
    • Akzeptierungsakkreditiv (letter of credit against acceptance): Zahlung gegen Hergabe eines Wechselakzeptes durch die Bank,
    • Negoziierungsakkreditiv (negotiable letter of credit): Zahlung gegen Kreditgewährung.
  • Nach der Art der Verpflichtung:

    • widerrufliches Akkreditiv (revocable letter of credit): Schuldversprechen mit auflösender Bedingung gemäß Art. 8 ERA 600, wonach die Akkreditivbank ihr Zahlungsversprechen jederzeit bis zur Annahme der Dokumente durch die Akkreditivstelle ändern oder annullieren kann. Es bietet für den Exporteur keine hinreichende Absicherung, so dass es selten vorkommt.
    • unwiderrufliches Akkreditiv (irrevocable letter of credit): dauerhaftes selbständiges Schuldversprechen einer Bank zur Zahlung nach Art. 9a ERA 600.

      • unbestätigtes Akkreditiv (non-confirmed letter of credit): ist eine bloße Ankündigung der Akkreditiveröffnung,
      • bestätigtes Akkreditiv (confirmed letter of credit): Die bestätigende Bank verpflichtet sich hierdurch bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente, dem Exporteur – anstelle der Bank des Importeurs – Zahlung zu leisten, wenn die Bank des Importeurs nicht innerhalb einer Karenzzeit (oft 10–30 Bankarbeitstage) den Gegenwert anschafft.
  • Nach der Art der Bedingungen:

    • Barakkreditiv (Kreditbrief): ohne besondere Bedingungen, die Zahlung erfolgt gegen Vorlage des Kreditbriefs.
    • Dokumenten- oder Warenakkreditiv (documentary credit): Die Zahlung ist an die Vorlage und Prüfung genau bezeichneter Warendokumente gebunden.[1]

Darüber hinaus gibt es auch"revolvierende Akkreditive", d. h., dass z. B. bei monatlichen Lieferungen jeden Monat das Akkreditiv "nachgeladen" wird. Zum deferred-payment-Akkreditiv ist zu ergänzen, dass auch nach bestimmten Leistungen (z. B. Lieferung, Montage, technische Abnahme) Teilzahlungen erfolgen.

Man unterscheidet zwar zwischen Bar-Akkreditiven und Dokumenten-Akkreditiven, in der Praxis spielt aber nur das Dokumenten-Akkreditiv eine Rolle. Diese Zahlungsform, entwickelt von der International Chamber of Commerce (ICC), hat sich im internationalen Handel sehr stark durchgesetzt, weil hier der Verkäufer sicher sein kann, dass er nach ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag die Zahlung garantiert erhält; es ist die Zahlungszusage einer Bank (nicht des Käufers). Umgekehrt weiß der Käufer, dass das Geld nur ausgezahlt wird, wenn die Ware ordnungsgemäß an ihn unterwegs ist.

[1] Quelle: Wikipedia Stichwort "Akkreditiv".

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