An das

Amtsgericht

– Handelsregister –

Heinrich Müller GmbH – HRB …

Als einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer[1] der Heinrich Müller GmbH überreiche ich:

  1. eine Ausfertigung der notariellen Niederschrift (UR-Nr. … des Notars … in … ) über die Gesellschafterversammlung der Heinrich Müller GmbH, in der der Formwechsel der Heinrich Müller GmbH in eine KG unter Firmenfortführung beschlossen wurde und in der die Gesellschafter der Heinrich Müller GmbH einstimmig auf die Erstellung eines Umwandlungsberichtes i. S. d. § 192 UmwG verzichteten;
  2. den Nachweis über die Zuleitung des Entwurfs des Umwandlungsbeschlusses an den Betriebsrat;[2]
  3. die beglaubigte Abschrift vom … aus dem Handelsregister des Amtsgerichts … – HRB … – betreffend die Eintragung der X-GmbH.

Ich erkläre, dass

  1. die Gesellschafter der Heinrich Müller GmbH einstimmig auf eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses verzichtet haben und eine Klage gegen die Wirksamkeit des Umwandlungsbeschlusses nicht erhoben worden ist;
  2. die Umwandlung erfolgte gemäß §§ 190 ff. UmwG.

Ich melde diese Umwandlung der Heinrich Müller GmbH in eine KG unter der Firma Heinrich Müller GmbH & Co. KG mit Sitz in … zur Eintragung in das Handelsregister an.

Gegenstand der Heinrich Müller GmbH & Co. KG ist …

An der Heinrich Müller GmbH & Co KG sind beteiligt:

  • X-GmbH mit Sitz in …, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts … unter HRB …, als persönlich haftende Gesellschafterin,
  • A (Geburtsdatum, Wohnort) als Kommanditist mit einer Einlage in Höhe von 24.900 EUR.

Die Geschäftsräume der Heinrich Müller GmbH & Co. KG befinden sich in … (Adresse).

Zeichnungsberechtigt für die persönlich haftende Gesellschafterin, die X-GmbH, ist deren alleiniger Geschäftsführer O, wohnhaft …

Ort, Datum

………………………………………………

(Geschäftsführer der Heinrich Müller GmbH)

 
(Beglaubigungsvermerk)[3]
[1] Die Anmeldung zum Handelsregister ist in § 198 UmwG geregelt; siehe Rn. 737. Sie ist gemäß § 235 Abs. 2 UmwG von den Geschäftsführern der GmbH in vertretungsberechtigter Zahl vorzunehmen.
[2] Wenn die formwechselnde GmbH keinen Betriebsrat hat, ist dieser Umstand in der Handelsregisteranmeldung zu erklären.
[3] Die Anmeldung ist elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 Abs. 1 HGB).

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