(zu § 5 Absatz 1)

EUEBW

Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

 

 

Betrag/Kennziffer

 

 

01
1. Ermittlung des haftenden Eigenkapitals

 

 

Geschäftsguthaben 0010

 

Rücklagen 0020

 

nachrichtlich:

darunter Rücklagen nach § 51a Absatz 7 Satz 2 KWG
0030

 

(-) Geschäftsguthaben und andere Ansprüche der ausscheidenden Mitglieder, die zu Auszahlungen führen (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 KWG) 0040

 

Bilanzgewinn (§ 51a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KWG) 0050

 

(-) Bilanzverlust (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 KWG) 0060

 

(-) immaterielle Vermögensgegenstände (§ 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 KWG) 0070

 

(-) Korrekturposten (§ 51a Absatz 9 KWG) 0080

 

(-) Abzugsbetrag betreffend Verbriefungspositionen nach § 51a Absatz 6 Satz 2 Nummer 4 KWG 0090

 

 

 

 

Gewinne aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 1 KWG 0100

 

(-) Verluste aus Zwischenabschluss nach § 51a Absatz 8 Satz 2 KWG 0110

 

 

 

 

Anrechenbares Eigenkapital 0120

 

nachrichtlich:

darunter Eigenkapital nach § 51a Absatz 5 KWG
0130

 

 

 

 

2. Anrechnungspflichtige Positionen

 

 

Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken und dem Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken (§ § 13 bis 15) 0140

 

nachrichtlich:

darunter Anrechnungsbeträge betreffend

 

 

Forderungsklasse Zentralregierungen 0150

 

Forderungsklasse Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0160

 

Forderungsklasse sonstige öffentliche Stellen 0170

 

Forderungsklasse multilaterale Entwicklungsbanken 0180

 

Forderungsklasse internationale Organisationen 0190

 

Forderungsklasse Institute 0200

 

Forderungsklasse von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 0210

 

Forderungsklasse Unternehmen 0220

 

Forderungsklasse Mengengeschäft 0230

 

Forderungsklasse Investmentanteile 0240

 

Forderungsklasse Beteiligungen 0250

 

Forderungsklasse Verbriefungen 0260

 

Forderungsklasse sonstige Positionen 0270

 

Forderungsklasse überfällige Positionen 0280

 

Gesamtanrechnungsbetrag für Abwicklungsrisiken nach § 15 0290

 

 

 

 

Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken (§ 59 bis § 61) 0300

 

Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich Optionsgeschäfte 0310

 

nachrichtlich:

darunter Anrechnungsbeträge betreffend

 

 

Währungsgesamtposition 0320

 

Rohwarenposition 0330

 

Andere Marktrisikopositionen (§ 67 Absatz 4) 0340

 

 

 

 

Anrechnungsbeträge insgesamt

(Summe aus den Zeilen 0140, 0300 und 0310)
0350

 

Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG[1] 0360

 

nachrichtlich: Fremdwährungsrisikopositionen nach § 3 Absatz 6 Satz 1 in Verbindung mit Satz 4 0370

 

 

 

 

3. Nachweis der Erfüllung der Anforderung nach § 2 Absatz 2 sowie der Ermittlung der Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 4

 

 

Anrechenbares Eigenkapital 0380

 

Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte 0390

 

Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 0400

 

Anrechenbares Eigenkapital nach Abzug der Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechnungsbetrag für operationelle Risiken und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte

 

 

Gesamtkennziffer gemäß § 2 Absatz 4 (0380/(0390*12,5)) 0410

 

[1] Sofern Eigenkapitalanforderungen nach § 51a Absatz 2 KWG angeordnet wurden, ermittelt sich a) der Nachweis der Anforderung nach § 2 Absatz 2 in Zeile 0400 als die Differenz zwischen dem anrechenbaren Eigenkapital und den in Zeile 0360 ausgewiesenen Eigenkapitalanforderungen und b) die in Zeile 0410 auszuweisende Gesamtkennziffer wie folgt: (0380/(0360*12,5)).

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