Überblick

Die Vollstreckung gerichtlicher Titel innerhalb der EU wurde durch die im Jahre 2015 in Kraft getretene Brüssel-Ia-Verordnung erheblich erleichtert. Zuvor war die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im EU-Ausland mit großem bürokratischen Aufwand verbunden, wenn bspw. Unterhalt gegen den nach Italien verzogenen Vater oder Bußgeldbescheide im Ausland vollstreckt werden sollten. Seit der Geltung der Verordnung nimmt die Vollstreckung, je nach dem, in welchem Mitgliedstaat sie erfolgen soll, zum Teil immer noch viel Zeit in Anspruch. Es gibt aber jedenfalls klare Vorgaben, an die alle Mitgliedstaaten gebunden sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Umsetzung der Brüssel-Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012) in Deutschland ist insbesondere durch die Regelungen in §§ 1110 ff. ZPO erfolgt.

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